Sie müssen nicht beim Aufbau der Musik- und Lichtanlage dabei sein wenn:


Der Veranstaltungsort von mir alleine zu betreten ist (z.B. Gaststätte) und im Vorfeld besprochen wurde, wo ich meine Anlage aufbauen soll.

 

Aufbau der Musik- und Lichtanlage:

 

Der benötigte Platz ist von der Auswahl der Lichtausttattung abhängig. Dieses werde ich mit  Ihnen am Veranstaltungsort durchsprechen. Damit Sie und Ihre Gäste nicht vom Aufbau der Technik gestört werden, wird die Ton- und Lichttechnik wenn möglich schon Stunden vor Ihrer Veranstaltung installiert (z.B. Morgens/Vormittags oder ein Tag vorher), mindestens 1,5 Std vor der Veranstaltung wenn es nicht anders möglich ist.

 

 

In welcher Stadt kann man mich buchen?

Das kann man pauschal nicht beantworten. Fragen Sie bitte einfach an, sollte es nicht in meinen Umkreis liegen, kann ich Ihnen bestimmt einen anderen DJ Kollegen empfehlen, der in Ihrer Stadt tätig ist.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Barzahlung erfolgt nach Veranstaltungsende. Nach vorheriger Absprache auch Zahlung im Vorraus per Banküberweisung.


Wer zahlt die Gema - Gebühren?


Diese sind vom Veranstalter zu entrichten. Eine private Feier, wie Ihre Hochzeit oder Geburtstag, ist davon ausgenommen.

(Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht)


Mehrwertsteuer?


Als Kleinunternehmer unterliege ich der Besteuerung von Kleinunternehmen gemäß §19 UStG. Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Preise die genannt werden sind Endpreise.